Bauernlegen

Bauernlegen auf neue Form zurückzuführen

"Das groß angelegte Bauernlegen ist vor allem im ritterschaftlichen Gebiet mit seinem Höhepunkt in der Mitte des 18. Jahrhunderts auf den lukrativen Getreidehandel und damit verbunden nicht zuletzt auf die neue Wirtschaftsreform der Holsteinschen Koppelwirtschaft zurückzuführen." (Geschichte Mecklenburgs, 1993, S. 109). Bauernlegen im Amt Stargard setzte schon im Verlaufe des 16. Jahrhunderts ein. Das Landbederegister des Amtes Stargard von 1508 nannte für 58 ganz oder teilweise ritterschaftliche Dörfer 583 Bauern- und 212 Kossätenstellen, die besetzt werden, d.h. bewirtschaftet wurden. 428 Bauernhufen und 46 Kossätenhufen lagen wüst. Ein Anreiz für die Ritter, diese wüsten Hufen zu ihrem Hof zu legen.

An sich genommen

Ihre Landesherren, die mecklenburgischen Herzöge, hatten es ihnen vorgemacht. Um die Wende des 15./16. Jahrhunderts nahmen sie wüste Hufen oder in der Lehnsfolge heim gefallene Ritter-Freihufen an sich, um daraus durch Zusammenlegung fürstliche Meierhöfe und Schäfereien einzurichten wie z.B. Hinrichshagen, Petersdorf und Quastenberg, im Amt Strelitz in Bredenfelde. Nach dem Landbederegister von 1584 erfolgte u.a. das Legen von Bauernstellen in Cölpin: hier hat Henning von Dewitz vier Bauern mit zusammen 7 einhalb Hufen Land "wust gemacht, braucht sie selbst zu seinem Have". Zu Golm heißt es: "9 Hufen gehoren den Dewitzern, haben die Hofe wust gemacht und brauchen die Huefen selbst." Und zu Helpt, dem einzigen ritterschaftlichen Dorf der Vogtei und Herrschaft Stargard, dessen mittelalterliche 60 Hufenausstattung urkundlich überliefert ist, heißt es: 12 Bauernhöfe mit zusammen 24 Hufen "haben die Oertzen eingenommen, die Hofe wuest gemacht und bauen die Huefen selbst."

 

Zweite Welle

Der zweiten Welle des großen Bauernlegens nach dem 30jährigen Krieg folgte des 18. Jahrhunderts eine dritte, sanktioniert durch den Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich von 1755. Im Land Stargard ist in den 80er Jahren des 18. Jahrhunderts ein verstärktes Bauernlegen durch Rittergutsbesitzer nachweisbar. Paul Steinmann nennt in "Bauer und Ritter in Mecklenburg" (1960) dafür mehrere Beispiele, so auch dieses.1782 ist Hofjägermeister Otto Ulrich von Dewitz bestrebt, Helpt für 65.000 Reichstaler als Gold zu kaufen. Doch dazu brauchte er den landesherrlichen Konsens. Also ließ er an Adolf Friedrich IV. eine Bittschrift aufsetzen. Er teilte Durchlaucht mit, er würde den "theuren Kaufschilling" zu zahlen bereit sein, wenn ihm Ihro Gnaden "gratifications clauseln" gestatteten. Er wollte Helpt zur "oekonomischen Einrichtung" machen, sein benachbartes Lehngut Groß Miltzow mache das erforderlich. Zudem rechne er mit mancherlei Widerspenstigkeit der Helpter Bauern, diese wären seit langen Jahren durch "übertriebene Gelindigkeit" eines siebzigjährigen Herren an "manchen betrieglichen Ausschweifungen und Unordnungen gewöhnt". Ein neuer Herr hätte es schwer, bei Anwendung von "gerechtester Strenge diese verwöhnten Bauern" zu bessern. Er würde sie "vielmehr anreizen, mit Weib und Kind, mit Sack und Pack", samt dem herrschaftlichen Inventar über die nur eine kleine halbe Meile entfernte uckermärkische Grenze zu entlaufen. Das wäre großer Schade für ihn und die herzogliche Regierung. Eine Auslieferung der Entflohenen von Preußen sei "schwerlich zu erlangen". Absicht und Sinn des § 336 des Landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs würden verfehlt und leichter erfüllt, wenn die "widerspenstigen Bauern gäntzlich geleget zu ruhigen und fleissigen Inwohnern des Gutes Helpt umgebildet" würden. Vermehrter und besserer Ackerbau böte auch ihnen reichlicheres Einkommen, so wie es seine sonstigen Untertanen haben.

Herzog entscheidet

Per 24.8.1782 ließ Adolf Friedrich IV. seinem Hofjägermeister ausrichten, aus "bewegenden Ursachen und besonderer Gnade" erteile er nach Maßgabe des § 334 "die Dispensation" (Befreiung von einer gesetzlichen Pflicht) und erlaube somit, die Bauern zu legen. Diese herzogliche Entscheidung, eine ganze Bauernschaft entgegen dem Sinn des § 336 zu legen, war gegen den Einspruch der Mitglieder der Mecklenburg-Strelitzer Landesregierung und auf ausdrücklichen Wunsch Dörchläuchtings erfolgt. Sogar der Geheime Ratspräsident Stephan Werner von Dewitz hatte erklärt, er sei überhaupt nicht für Legung von Bauern. Doch das sagte er wohl mehr blauäugig. Die Mecklenburg-Strelitzer Landesherren nahmen nachweislich im Gegensatz zu ihren Schweriner Verwandten in Bauernlegungsangelegenheiten eine äußerst wohlwollende Haltung ein. Ihr Verhältnis zu den Rittergutsbesitzern war weitaus besser als das in Schwerin zeitweise der Fall war. Mit Ausnahme von Adolf Friedrich V. (1906 - 1914) kann man sagen "daß die Strelitzer Landesherren zumeist im Fahrwasser der Ritterschaft segelten" (P. Steinmann, 1960)